Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Alle Leistungen der FramoTec erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller (auch zukünftiger) Verträge, die FramoTec mit seinen Kunden abschließt.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn FramoTec ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote von FramoTec sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann FramoTec innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen FramoTec und Kunde ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Auftragserteilung mit dem Kunden individuell vereinbarten Preise (zzgl. Umsatzsteuer) für das einmalige Einrichtungsentgelt sowie die monatlichen Bearbeitungsentgelte.
(2) Das Einrichtungsentgelt ist mit Rechnungsstellung fällig, die monatlichen Bearbeitungsentgelte jeweils im Voraus zum Anfang eines Monats. Die Entgelte werden von FramoTec per Einzugsermächtigung eingezogen oder von der Kreditkarte des Kunden abgebucht, sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde. Sofern sich der Kunde mit zwei monatlichen Bearbeitungsentgelten im Zahlungsrückstand befindet, werden die für die gesamte Vertragslaufzeit anfallenden Bearbeitungsentgelte sofort fällig.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Änderung der Firma, der Anschrift, der Bankverbindung etc. hat der Kunde FramoTec unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wechselt der Inhaber der vertragsgegenständlichen Webseite oder wird diese veräußert, ist der Kunde dennoch bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
§ 4 Leistung
(1) Die von FramoTec gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen werden schriftlich festgelegt. Voraussetzung dafür, dass FramoTec die vereinbarten Leistungen erbringen kann, ist die Zurverfügungstellung aller relevanten Daten durch den Kunden. Hierzu zählen insbesondere: Suchbegriffe, Suchbegriffskombinationen, Texte sowie die Zugriffsdaten für den Webspace des Homepagebetreibers.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass eine Platzierung der Webseite in den Suchmaschinen einzig und alleine im Ermessen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber liegt und sich eine Platzierung auch jederzeit wieder ändern kann. Eine Garantie für eine Platzierung wird daher von FramoTec nicht übernommen. Ebenso ist dem Kunden bekannt, dass die Nichtveröffentlichung oder Löschung einer Webseite einzig und alleine im Ermessen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber liegt. Im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Webseite des Kunden durch einen oder mehrere Suchmaschinenbetreiber besteht daher kein Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber FramoTec.
(3) FramoTec ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu beauftragen.
(4) Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit FramoTec darf der Kunde nur dann auf Dritte übertragen, wenn FramoTec dieser Übertragung zuvor schriftlich zugestimmt hat.
(5) Der Kunde stellt FramoTec von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. FramoTec ist nicht für die Datensicherung der auf dem Server / Account gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den Server / Account übermittelt werden, zeichnet sich der Kunde für Sicherheitskopien verantwortlich.
§ 5 Mitwirkungsrecht SEO / Programmierung
(1) Voraussetzung dafür, dass FramoTec die vereinbarten Leistungen erbringen kann, ist die Zurverfügungstellung aller relevanten Daten durch den Kunden. Hierzu zählen insbesondere: Suchbegriffe, Suchbegriffskombinationen, eine kooperative Mithilfe bei der Texterstellung - d.h., Stilvereinbarung, Art des Textes, essentielle Informationen welche im Text ausschlaggebend sind, mögliche Korrekturdurchläufe sowie die Zugriffsdaten für den Webspace des Homepagebetreibers.
(2) Die Verantwortung für den Inhalt des Contents liegt beim Auftraggeber. Hinsichtlich des Textes unterbreitet der Auftragnehmer Vorschläge, die vom Auftraggeber zu überprüfen/bearbeiten/versvollständigen sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung im Hinblick auf durch den Auftraggeber einzuhaltende berufsspezifische oder gesetzliche Bestimmungen berufs-, wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Art. Berufsständige Pflichtangaben sind vom Aufraggeber vorzugeben.
(3) Änderung der Firma, der Anschrift, der Bankverbindung etc. hat der Kunde FramoTec unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wechselt der Vertragspartner des vertragsgegenständlichen Auftrages den Dienstleister, ist der Kunde dennoch bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
§ 6 Abnahme und Rügepflicht
(1) Nach Leistungserbringung erhält der Auftraggeber den Text/ Vorlüfigen Link der Programmierung per E-Mail. Dabei wird der Kunde darauf hingewiesen, den Text/ Programmierung unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unmittelbar nach dem Entdecken zu rügen. Die Rüge erfolgt schriftlich oder telefonisch (laut Vereinbarung) und bedarf der Angabe der jeweiligen Mängel.
(2) Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung keine Rüge, gilt der Text / Programmierung als vertragsmäßig erbracht.
(3) Versandformen per Post auf Datenträger erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 7 Nachbesserung
(1) Weicht der formulierte Text/ Programmierung von FramoTec den vereinbarten Anforderungen ab, wird dieser gemäß der Mängelangabe nachgebessert. Die Korrektur ist kostenpflichtig bzw. ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden verursacht worden sind (z.B. Fehl- oder Mangelinformationen). In diesem Kontext wird die Nachbesserung, zum vereinbarten Preis (Angebot), zusätzlich in Rechnung gestellt.
(2) Die Nachbesserungsfrist beginnt mit dem Erhalt der Rüge. Für die Korrektur steht FramoTec eine angemessene Frist zu.
(3) Maximal zwei Korrekturwünsche pro Textentwurf werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Somit stellt Version 3 (V3) die finale Version dar.
(4) Sind nach Ablauf der Rügefrist bzw. ergänzende Korrekturen (> V3) oder Sonderleistungen (Umarbeitung, Änderungen) vom Auftraggeber erwünscht, wird der zusätzliche Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
(1) FramoTec ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden nach Richtigkeit zu prüfen, insofern dieser darauf besteht, dass diese Angaben/Informationen mit in die Texte/ Programmierung eingebunden werden sollen. Für Mängel, die aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden entstehen, ist die Gewährleistung daher ausgeschlossen.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass eine Platzierung der Webseite in den Suchmaschinen einzig und alleine im Ermessen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber liegt und sich eine Platzierung auch jederzeit wieder ändern kann. Eine Garantie für eine Platzierung wird daher von FramoTec nicht übernommen. Ebenso ist dem Kunden bekannt, dass die Nichtveröffentlichung oder Löschung einer Webseite einzig und alleine im Ermessen der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber liegt. Im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Webseite des Kunden durch einen oder mehrere Suchmaschinenbetreiber besteht daher kein Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber FramoTec.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
(2) Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde nur berechtigt, wenn FramoTec den Mangel auch nach Setzen einer Nachfrist von vier Wochen nicht beheben kann. Für Schadensersatzansprüche haftet FramoTec nur nach Maßgabe des § 7.
(3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Bedienungsfehler, Trojaner, Computerviren, Computerwürmer oder andere unbefugte Zugriffe Dritter (z. B. über das Internet) verursacht werden. Ebenso ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Mängel, die durch Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche etc. entstehen, die nicht von FramoTec durchgeführt wurden.
(4) FramoTec ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden über sein bestehendes EDV-System oder beabsichtigte Hardware-Erweiterungen/- Änderungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für Mängel, die aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden entstehen, ist die Gewährleistung daher ausgeschlossen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Seitens FramoTec besteht keine Verpflichtung zur Prüfung oder zur Überwachung, ob die Webseiten des Kunden und deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber widersprechen. Diese Verpflichtung obliegt alleine dem Kunden, der damit auch alleine für mögliche Ansprüche Dritter haftet. Der Kunde ist ebenso alleine dafür verantwortlich, dass die von ihm gelieferten oder ausgewählten Informationen (Suchbegriffe, Keywords etc.) rechtlich zulässig sind und nicht die Rechte Dritter verletzten.
§ 11 Haftung
(1) Die Haftung der FramoTec für Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung der FramoTec für Datenverluste in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Kunde es versäumt hat, eine Datensicherung durchzuführen.
(2) Im Übrigen haftet FramoTec nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflicht) handelt. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung von FramoTec auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 12 Eigentum und Urheberrecht, Geheimhaltung
(1) FramoTec behält sich das Eigentum sowie das Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Programmen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Analysen, Zugängen, Listen, Beispiele, Referenzen, Passwörtern und anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Der Kunde darf diese Software und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von FramoTec weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von FramoTec diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(2) Der Kunde ist während der Laufzeit des Vertrages sowie zwei Jahre nach dessen Beendigung verpflichtet, alle ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Vertragskonditionen geheim zu halten, sofern diese nicht ohnehin allgemein bekannt sind.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass FramoTec Daten über seine Person speichern, ändern, löschen und - sofern zur Vertragsdurchführung notwendig - an Dritte weitergeben kann.
(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis als Referenzkunde auf veröffentlichten Medien der FramoTec genannt zu werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 14 Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird mit einer jeweils individuell vereinbarten Mindestlaufzeit vereinbart. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr nach Ablauf der Mindestlaufzeit, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt.
(2) Kündigungen eines Vertragspartners bedürfen der Schriftform.
(3) Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, alle durch FramoTec erstellten Dateien unverzüglich zu löschen. Dateien, die bei Vertragsbeendigung auf dem Server von FramoTec liegen, können von dieser zu eigenen Zwecken weiterverwendet werden.
§ 15 Schlussbestimmung
(1) Ergänzungen und/oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Vertragsverhältnisse, die auf Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
(3) Gerichtsstand ist Gelnhausen.